Theater in Not!

Am 21. September 1924 veröffentlichte die „Dessauer Zeitungen” einen Artikel des damaligen Dessauer Bürgermeisters Fritz Hesse.

Das Dessauer Friedrich-Theater leidet Not. Das ist kein leeres Gerücht, sondern unumstößliche Tatsache, die bei allen Kunstfreunden in Stadt und Land lebhafte Besorgnis wecken wird. Der Theater-Etat für das laufende Rechnungsjahr weist einen Fehlbetrag von mehr als 300.000 Mark auf, und auch für künftige Jahre ist mit einer Verminderung des Fehlbetrages nicht zu rechnen.

Daß in einer Stadt von der Größe Dessaus ein Kunstinstitut von dem Range des unsrigen nicht von den eigenen Einnahmen (Abonnement, Einzelkartenverkauf usw.) existieren kann, ist ohne weiteres klar. Es ist das unvergängliche Verdienst der Askanier, in früherer Zeit für das Theater Zuschüsse in so beträchtlicher Höhe zur Verfügung gestellt zu haben, daß der Ruf des Dessauer Theaters sich weit über die Grenzen des Landes hinaus verbreitete. Der durchschnittliche Zuschuß, den das frühere herzogliche Haus für das Theater leistete, wird für die Vorkriegszeit mit jährlich 600.000 Mark kaum zu hoch angenommen sein.

Bei der nach der Staatsumwälzung erfolgenden Auseinandersetzung zwischen dem Staate und dem vormaligen herzoglichen Hause betrachteten es die Vertreter beider Teile als ihre vornehmste Aufgabe, dem Dessauer Theater als dem hervorragendsten Kunstinstitut des Landes eine finanzielle Grundlage zu geben, die es – wie die Denkschrift zum Entwurf eines Gesetzes über die Auseinandersetzung sagt – ermöglichte, die Leistungen des Theaters auf einer Höhe zu halten, die seiner bedeutenden Vergangenheit würdig ist. Zur Sicherung der dauernden Unterhaltung des Theaters wurde bereits im Dezember 1918 eine Stiftung, die sog. Theaterstiftung, errichtet, der das Herzogliche Haus später in dem Auseinandersetzungsvertrag außer dem Theatergebäude mit dem Theaterfundus werbendes Vermögen (vor allem Domänen- und Forstbesitz) überwies. Der Staat verpflichtete sich seinerseits, zugunsten der Theaterstiftung und der sog. Kulturstiftung einen Sondervermögensstock von 3,5 Millionen Mark bereitzustellen, dessen Ertrag zu sechs Siebenteln dem Kuratorium der Theaterstiftung zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Erträge des der Theaterstiftung überwiesenen werbenden Vermögens wurden bei der Auseinandersetzung auf 400.000 Mark, die Erträge des vom Staat bereitgestellten Sondervermögensstockes, so weit sie dem Theater zugute kommen sollten, auf 20.000 Mark geschätzt. Der Gesamtzuschuß, den das ehemalige Hoftheater aus den der Stiftung zur Verfügung gestellten Vermögensstücken als Ergänzung seiner eigenen Einnahmen erhalten sollte, war somit auf 520.000 Mark bemessen. War dieser Zuschuß auch im Hinblick auf die Zuwendungen an das Theater in der Vergangenheit nicht übermäßig reichlich, so würde sich mit einem solchen Zuschuß auch in der heutigen Zeit schon wirtschaften lassen, wenn – er wirklich vorhanden wäre.

Das ist aber leider nicht der Fall. Heute betragen die Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen, die als Zuschuß zu den eigenen Einnahmen des Theaters zur Verfügung stehen, nicht viel über 200.000 Mark. Eine wesentliche Steigerung ist auch künftig nicht zu erwarten. Ein Teil des Stiftungsvermögens ist ein Opfer der Inflation geworden. Die 1.400.000 Mark, die der Staat bei der Auseinandersetzung dem Sondervermögensstock in bar überwiesen hatte und die in mündelsicheren Wertpapieren angelegt worden waren, sind ebenso wie der Erlös aus dem – bereits vor Übereignung an die Stiftung erfolgten – Domänenverkauf in Nichts zerronnen. Dazu kommt, daß die Einnahmen aus den Hauptertragsquellen der Theaterstiftung, dem Wörlitzer und Jonitzer Forst, mit denen sich während der Inflationszeit das Theater gut über Wasser gehalten hat, nach allgemeinen Stabilisierung der Währung um etwa die Hälfte niedriger sind, als bei der Auseinandersetzung angenommen wurde. Die Differenz zwischen dem bei der Auseinandersetzung auf 520.000 Mark angenommenen Ertrag aus dem insgesamt für die Theater-Stiftung bereitgestellten werbenden Vermögen und dem jetzt tatsächlich erzielbaren Ertrage von nur wenig über 200.000 Mark erklärt den Fehlbetrag von reichlich 800.000 Mark im Theaterhaushalt.

Was kann und soll geschehen? Die Einnahmen aus dem Theaterbetrieb lassen sich nicht mehr steigern. der Besuch des Theaters ist jetzt bereits beträchtlich stärker als in der Vorkriegszeit, und eine wesentliche Steigerung ist schon mit Rücksicht auf die beschränkten Räumlichkeiten des Interims-Theaters nicht möglich. Auch die Eintrittspreise sind höher als vor dem Kriege; eine weitere Erhöhung würde bei der wirtschaftlichen Notlage weiter Kreise viele Theaterfreunde veranlassen, auf den Besuch des Theaters zu verzichten.

Bleibt die Ausgabeseite. Die reinen Verwaltungskosten sind unbedeutend und so niedrig wie die kaum einer anderen gleichartigen Bühne. Die Mitglieder des Orchesters sind – wie anderwärts – zum weit überwiegenden Teil fest angestellte Beamte, die, in bestimmte Besoldungsgruppen eingereiht, ein klagbares Recht auf dauernde Gewährung ihrer Bezüge haben. Und die Bezüge der anderen beim Theater angestellten Kräfte? Niemand wird behaupten können, daß ihre Vergütungen zu reichlich bemessen seien. Im Gegenteil wird die frage ernster Erwägung bedürfen, ob und wieweit man den Wünschen, besonders der qualifizierten Kräfte, nach Aufbesserung ihrer Bezüge entgegenkommen kann. Jedes Heruntergehen der Bezüge der Theatermitglieder unter die Bezüge, die an anderen gleichwertigen Bühnen gewährt werden, jede Verringerung des Theaterpersonals an irgendeiner Stelle hat ein Sinken des Niveaus unseres Theaters zur unausbleiblichen Folge.

Das aber darf nicht sein. Um es deutlich zu sagen: Ein bei Beschränkung der Ausgaben mit Naturnotwendigkeit eintretendes allmähliches Herabgleiten unseres Kunstinstituts zu einem Theater dritten oder vierten Ranges bedeutet nicht nur einen Bruch mit der Tradition, sondern bedeutet, daß Unzählige, denen heute dieses Institut eine Stätte der Erholung und der Erhebung ist, an seinem Besuche jedes Interesse verlieren. Nicht nur die Bürger der Stadt Dessau, sondern die Bürger des ganzen Landes, alle, die sich bewußt sind, daß Staatsbürgertum auch die Verantwortlichkeit für die Erhaltung der kulturellen Güter in sich schließt, werden sich in der Forderung vereinen: Helft, daß das Friedrich-Theater weiter seine künstlerischen Aufgaben erfüllen kann!

In einer Zeit, in der Steuerdruck und wirtschaftliche Nöte auch auf den Besitzern großer Vermögen schwer lasten, wird vom Herzoglichen Hause ausreichende Hilfe für das Theater kaum gewährt werden können. Solche Hilfe bringen kann nur der Staat, der die Verpflichtung zur Erhaltung des Theaters auf seiner künstlerischen Höhe bei der Auseinandersetzung ausdrücklich anerkannt hat. Gewiß, der Staat befindet sich gegenwärtig wie andere öffentliche Körperschaften in schwieriger Finanzlage. Aber die Werte, die auf dem Spiele stehen, und die gefahren, die aus einem Verzuge sich ergeben können, sind so groß, daß der Staat die Hilfe nicht wird versagen können.

Ich fürchte nicht, daß eine Hilfsaktion des Staates für das Theater anderswo im Lande Widerspruch finden wird. Dazu ist das Theater im Lande zu populär. Wünschenswert ist freilich, doppelt wünschenswert, wenn der Staat dem Theater hilft, daß das Theater mehr noch wie bisher auch dem Lande unmittelbar zugute kommt. Das kann nicht nur durch weiteren Ausbau der Fremdenvorstellungen im Friedrich-Theater selbst geschehen, sondern auch durch Veranstaltung von Konzerten und vielleicht auch von Schauspiel-Vorstellungen in den größeren Städten Anhalts. Insbesondere wird die Wiederaufnahme von Gast-Vorstellungen des Schauspiel-Ensembles im Bernburger Theater, wie sie früher üblich waren, kaum Schwierigkeiten begegnen.

Wie der Staat die Hilfe bringt, ist eine Frage von untergeordneter Bedeutung; und es ist selbstverständlich, daß über die Art der Hilfe ein einvernehmen mit dem Herzoglichen Hause erzielt werden muß. Die Hauptsache ist, daß die Hilfe schnell und wirksam ist. Wirksam ist Hilfe für das Theater nur dann, wenn sie das künstlerische Gedeihen des Theaters und die wirtschaftliche Existenz seiner Mitglieder für alle Zukunft sichert. Diese Sicherung erscheint mir am stärksten gegeben, wenn an dem grundlegenden Charakter der Stiftung nichts geändert, sondern durch Erweiterung des – entgegen den bei der Auseinandersetzung gehegten Erwartungen – zu schmalen finanziellen Fundaments die Notlage der Stiftung dauernd behoben und gleichzeitig die Gefahr vermieden wird, daß das Schicksal des Theaters von der Neigung und Stimmung wechselnder Parlamentsmehrheiten und dem keineswegs für alle Zeiten gesicherten Bestande des Anhaltischen Freistaates abhängig ist.

Nochmals: Staatsministerium und Landtag müssen schnell handeln, wenn nicht Unersetzbares verloren gehen soll.

Videant consules ne quid detrimenti capiat res publica! („Die Konsuln mögen dafür sorgen, daß die Republik keinen Schaden leidet”)

Initiative „Land braucht Stadt” c/o Thomas Steinberg Mendelssohnstraße 2 06844 Dessau-Roßlau